Die Facharztausbildung zum Gastroenterologen

Die Ausbildung zur Gastroenterolog*in beginnt mit dem Studium der Humanmedizin. Danach führen zwei Wege zum Ziel: Der „kurze“ Weg leitet Dich direkt zur Fachärzt*in für Innere Medizin und Gastroenterologie der etwas längere Weg führt Dich über den Facharzt für Innere Medizin hin zu einer aufbauenden Schwerpunktweiterbildung.

Grundstudium Medizin

Direkter Facharztweg (6 Jahre)

zur Fachärzt*in für Innere Medizin und Gastroenterologie

Die Facharztkompetenz „Gastroenterologie“ ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin, gegliedert in einen allgemein-internistischen und einen spezialisierten Teil. Aufbauend auf dem dreijährigen sog. „common trunk“, der gemeinsamen Basisweiterbildung für alle Teilgebiete der Inneren Medizin, sind weitere drei Jahre explizite gastroenterologische Ausbildung notwendig.
Der Facharzt „Innere Medizin und Gastroenterologie“ kann daher nach frühestens sechs Jahren Weiterbildungszeit durch Ablegen einer Prüfung bei der jeweiligen Landesärztekammer erworben werden.

Alternativer Facharztweg (8 Jahre)

aufbauend auf Fachärzt*in für Innere Medizin

Alternativ kann die Schwerpunktkompetenz Gastroenterologie auch erreicht werden, wenn zunächst der allgemeiner gehaltene Facharzt „Innere Medizin“ und danach die Spezialisierung „Gastroenterologie“ erworben wird, was insgesamt in einer verlängerten Weiterbildungszeit resultiert.
Bestandteil der Ausbildung ist eine Weiterbildungszeit in der internistischen Intensivmedizin von mindestens 6 Monaten.

Nicht die gesamte Weiterbildung muss im Krankenhaus stattfinden, bis zu 18 Monate können in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum abgeleistet werden.
Wichtig ist dabei, dass die gesamte o.g. Weiterbildungszeit an einer bzw. mehrerer für das Fach (bzw. den jeweiligen Teil allgemein-internistisch bzw. gastroenterologisch) anerkannten Weiterbildungsstätte(n) abgeleistet wird. Die Weiterbildungsermächtigung erhält ein Facharzt auf Antrag, wenn bestimmte Voraussetzungen an die Weiterbildungsstätte erfüllt sind.

Bedingungen einer erfolgreichen Weiterbildung

An die erfolgreiche Weiterbildung ist ein bestimmter Katalog von Inhalten, vermittelten Kenntnissen und Kompetenzen geknüpft, die der Arzt in Weiterbildung während der Weiterbildungszeit erwerben soll. Großen Stellenwert haben dabei die gastrointestinale Funktionsdiagnostik sowie sonographische und diagnostische bzw. interventionelle Verfahren der Endoskopie. Für einige Maßnahmen gibt es Richtzahlen, die die Ärzt*in in Weiterbildung vor der Facharztprüfung erfüllt haben soll. Zum Nachweis führt er ein Logbuch, in dem er gemeinsam mit dem jeweiligen Weiterbilder die Ausbildungsfortschritte dokumentiert.

Entsprechen sowohl die Weiterbildungszeiten als auch die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse den Anforderungen der Weiterbildungsordnung, kann die Prüfungszulassung bei der zuständigen Landesärztekammer beantragt werden. Nach der erfolgreichen Facharztprüfung, die als kollegiales Gespräch angelegt ist, darf dann der Facharzttitel geführt werden. Auch eine Niederlassung als spezialisierter Facharzt ist dann – unter bestimmten Voraussetzungen – möglich.
Wichtig ist zum Schluss, dass die Weiterbildungsordnung, die die o.g. Vorgaben enthält, regelmäßig aktualisiert wird, wodurch es zu Änderungen im Vorgehen auf dem Weg zum Facharzt kommen kann.